Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche bereits zuvor am 24. Mai 2016 in Kraft trat. Seither gilt europaweit ein umfangreiches Regelwerk für sämtliche Unternehmen. Grundlegend regelt die DSGVO, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, wie beispielsweise erheben, verwenden und archivieren dürfen. Die Umstellung bedeutete in der Praxis für viele Unternehmen eine Herausforderung. Im Jahr 2021 feiert die DSGVO bereits ihren dritten Geburtstag. Dennoch haben noch immer nicht alle Unternehmen die Vorschriften der DSGVO vollständig umgesetzt.

Hintergründe der DSGVO

In der heutigen Zeit spielt der Datenschutz eine immer wichtiger werdende Rolle. Nahezu ununterbrochen werden personenbezogene Daten erhoben und an zentrale sowie dezentrale Stellen transferiert und weiterverarbeitet. Durch diese technologischen Möglichkeiten erhält der gläserne Mensch eine große Präsenz. Die zunehmende Datenerhebung geht einher mit einer größer werdenden Angst vor dem Verlust der Privatsphäre. Der europäische Gesetzgeber hat in Weiterentwicklung bestehender europäischer Datenschutzrichtlinien und nationaler Gesetze die DSGVO ins Leben gerufen, um an dieser Stelle einzugreifen und Sicherheit sowie Vertrauen zu schaffen.

Mit der Einführung der DSGVO verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, einheitliche Regelungen für alle EU-Länder aufzustellen. Dadurch ergibt sich die Sicherheit, dass personenbezogene Daten in der gesamten EU nach dem gleichen Standard geschützt werden. Dieser Standard sollte zudem wesentlich verbessert werden. Da dem Datenschutz in Deutschland auch vor der Einführung des neuen Regelwerkes ein hoher Stellenwert beigemessen wurde, gab es nicht viele Änderungen zum BDSG.

In den Vorschriften der DSGVO wird deutlich, dass der Datenschutz die Erhebung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten nicht verbieten soll. Vielmehr sollen die Interessen von Staat, Unternehmen und Bürgern berücksichtigt werden, um ausgeglichene und einheitliche Regelungen zwischen allen beteiligten Parteien zu schaffen.

Entwicklung der DSGVO nach drei Jahren

Die Implementierung der DSGVO hat in vielen Unternehmen bestehende Defizite in deren Datenschutzstrukturen aufgezeigt. Bereits eine rechtmäßige Archivierung hat viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Ursache der Probleme waren häufig lückenhafte interne Kontrollen und Prozesse sowie fehlende Kompetenzen bei den beauftragten Mitarbeitern. Die Aufsichtsbehörden verhängen nach wie vor hohe Bußgelder aufgrund mangelhafter Umsetzung der DSGVO. Eine aktive Wahrnehmung und korrekte Umsetzung der Regelungen ist daher nach wie vor von hoher Bedeutung.

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://kajo-datenschutz.de

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