Hinweisgeber-Portal

Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit 02. Juli 2023 in Kraft Endlich gibt es Gewissheit für alle betroffenen Unternehmen: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seit 02. Juli 2023 in Kraft. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, haben...

Fotos von Beschäftigten auf der eigenen Unternehmens-Webseite

In der heutigen digitalisierten Gesellschaft finden sich verschiedenste Fotos und Videos auf der Website eines Unternehmens. Diese dienen in der Regel insbesondere der Präsentation des Unternehmens sowie der Vorstellung der Leistungen. Die Einstellung solcher...

Google Webfonts

Google Fonts ist ein beliebtes Verzeichnis von Schriftarten, welches auf Websites importiert werden kann. Dieses wird durch Google LCC gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Das Verzeichnis kann auf die eigene Website geladen werden, womit automatisch Zugriff auf die...

Die Dokumentation der Einwilligung des Betroffenen

Die Datenschutzgrundverordnung betont die Verantwortlichkeit, welche Unternehmen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen haben. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist immer nur dann rechtlich zulässig, wenn einer der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO...

3G-Abfrage am Arbeitsplatz

Regelmäßig müssen sich Unternehmen mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschäftigen. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Bundesländern können an verschiedenen Betriebsstandorten auch...

Die Datenschutzfolgenabschätzung

Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) hat der Gesetzgeber eine Regelung zur Risikoanalyse für den Umgang mit personenbezogenen Daten geschaffen. Diese Analyse soll Risiken bewerten, die aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung...

Entwicklung der Bußgelder

Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 in Kraft getreten ist, haben sich die Bußgelder stetig weiterentwickelt. Diese sind neben strafrechtlichen Sanktionen oftmals genutzte Instrumente, um Rechtsvorschriften in der Praxis durchzusetzen. Immer wieder...

Google Analytics verboten?

Die österreichische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die Nutzung des Webanalyse-Dienstes Google Analytics aufgrund der Datenübermittlung in die USA als rechtswidrig anzusehen ist. Google verstößt nach Auffassung der Datenschutzbehörde insbesondere gegen die...

Social Engineering

Der Begriff Social Engineering bezeichnet eine Vorgehensweise, bei welcher Angreifer das Vertrauen einer oder mehrerer Personen erschleichen und diese zu einer bestimmten Handlung veranlassen. Die Motivation hinter diesen betrügerischen Tätigkeiten liegt meist darin,...

Cookies – Datenschutzbehörden geben Orientierungshilfe

Bereits drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen TTDSG (Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien) hat die DSK eine Hilfestellung für Unternehmen herausgegeben. Die 33-seitige Orientierungshilfe wurde am...
Seit über 15 Jahren sind wir im Bereich der IT tätig. Auch hier arbeiten wir täglich an der Sicherheit der verschiedensten Internetseiten. Wirklich geschützt ist man wahrscheinlich nie, aber man kann vorsorgen und protokollieren. So konnten wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre immer schnell reagieren, wenn mal etwas nicht so richtig und echt abgelaufen ist.

Das Thema Datenschutz und Sicherheit begleitet uns seit her und wir haben uns dazu entschlossen unsere Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter zu erweitern.

Wir freuen uns, wenn wir auch Ihr Unternehmen mit Ihren Mitarbeitern in die Zukunft begleiten können.

Herzlichst Ihr
Jörg Kappestein

Jörg Kappestein

Jörg Kappestein

DSGVO Kapitel 1 - Artikel 1

Gegenstand und Ziele

  1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  2. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  3. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

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